Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist in unregelmäßigen Abständen im Fundbüro öffentlich versteigert.
Für nicht abgeholte Fahrräder finden separate Versteigerungen statt.
Hinweis: Sobald die jeweiligen Versteigerungstermine feststehen, werden sie hier veröffentlicht.
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.