Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen, falls Sie weiterhin fahren möchten.
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen ihren Führerschein nicht umtauschen.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
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Gebühren
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Rechtsgrundlage
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