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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Führerschein beantragen - ab 17 Jahre

Sie haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilzunehmen.

Die Antragstellung kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters - also ab 16,5 Jahren - erfolgen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die beantragte Klasse B oder BE (PKW).

Hierzu müssen Sie einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren für die Klasse B oder BE stellen. Ihre Eltern, der allein erziehungsberechtigte Elternteil oder die erziehungsberechtigte Person müssen Ihrem Antrag schriftlich zustimmen. Ist das Sorgerecht einem Elternteil oder einer anderen Person übertragen worden, muss dies nachgewiesen werden (zum Bespiel durch Urteil des Familiengerichts oder ähnliches).
 

Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie in der Führerscheinstelle eine Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. In der Prüfungsbescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich benannt. Die Begleitperson soll Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Ihnen Sicherheit beim Fahren zu vermitteln.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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