Wenn Sie auf auf Grünflächen Foto-, Film- oder Videoaufnahmen machen mit einer Ausrüstung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, benötigen Sie eine Genehmigung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes.
Auch auf den Friedhöfen dürfen Sie nicht ohne Genehmigung gewerbsmäßig oder freiberuflich fotografieren oder filmen.
Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie die öffentliche Nutzung der Grünanlagen und Friedhöfe nicht unverhältnismäßig einschränken. Der Ablauf von Trauerfeiern und Bestattungen darf nicht beeinträchtigt werden.
Foto- und Drehgenehmigungen sind kostenpflichtig. Bei Aufnahmen im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums ist die Genehmigung bei Vorlage eines Nachweises unentgeltlich.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge auf Grünanlagen und Friedhöfen nicht abgestellt werden dürfen. Nur für am Drehort unbedingt notwendige Fahrzeuge mit technischer Ausrüstung kann dies erlaubt werden.
Online-Service
Sie können eine Foto- und Drehgenehmigung für öffentliche Grünflächen und Friedhöfe auch online beantragen.
Hinweise zur Onlineantragstellung
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