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Landeshauptstadt Stuttgart

Garten‐, Friedhofs‐ und Forstamt

Foto‐ und Drehgenehmigung für öffentliche Grünflächen und Friedhöfe

Wenn Sie auf auf Grünflächen Foto‐, Film‐ oder Videoaufnahmen machen mit einer Ausrüstung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, benötigen Sie eine Genehmigung des Garten‐, Friedhofs‐ und Forstamtes.

Auch auf den Friedhöfen dürfen Sie nicht ohne Genehmigung gewerbsmäßig oder freiberuflich fotografieren oder filmen.

Foto‐ und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie die öffentliche Nutzung der Grünanlagen und Friedhöfe nicht unverhältnismäßig einschränken. Der Ablauf von Trauerfeiern und Bestattungen darf nicht beeinträchtigt werden.

Foto‐ und Drehgenehmigungen sind kostenpflichtig. Bei Aufnahmen im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums ist die Genehmigung bei Vorlage eines Nachweises unentgeltlich.

Hinweis: Bei Aufnahmen mit Drohnen ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers immer erforderlich.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge auf Grünanlagen und Friedhöfen nicht abgestellt werden dürfen. Nur für am Drehort unbedingt notwendige Fahrzeuge mit technischer Ausrüstung kann dies erlaubt werden.

Online‐Service

Sie können eine Foto‐ und Drehgenehmigung für öffentliche Grünflächen und Friedhöfe auch online beantragen.

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