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Landeshauptstadt Stuttgart

Jugendamt

Förderung in der Kindertagespflege beantragen

Grundlage für die Betreuung in der Kindertagespflege ist ein privatrechtlicher Vertrag. In diesem Betreuungsvertrag werden beispielsweise neben den Betreuungszeiten auch die Betreuungskosten vereinbart.
Als Eltern können Sie eine Übernahme der Kosten in der Kindertagespflege beantragen. Das Jugendamt übernimmt dann, je nach Bedarf, dem Alter des Kindes und anderen Voraussetzungen, die finanzielle Förderung der Betreuung vollständig oder teilweise.

Die Förderung ist auch möglich, wenn die Kindertagespflege ergänzend zu KiTa, Schule und Hort in Anspruch genommen wird.

Eltern, die eine Förderung in der Kindertagespflege für ihr Kind erhalten, beteiligen sich an diesen Kosten über einen Kostenbeitrag, der an das Jugendamt entrichtet wird. Eltern mit Familiencard zahlen einen geringeren Kostenbeitrag. Familien, in denen beide Elternteile eine Bonuscard besitzen, sind vom Kostenbeitrag befreit.

Online-Service

Sie können die Förderung auf Kindertagespflege als Erst- oder Folgeantrag online beantragen.

Jugendamt

Unterhaltsvorschusskasse, Kindertagespflege

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