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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Film- und Drehgenehmigung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Wenn Sie für Film- und Fernsehaufnahmen öffentliche Verkehrsflächen benutzen möchten, muss dies vorab beim Amt für öffentliche Ordnung genehmigt werden.

Hinweis: Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, muss das Amt für öffentliche Ordnung weitere zuständige Stellen, insbesondere die Polizei, am Verfahren beteiligen. Deshalb ist eine rechtzeitige Antragstellung, mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn, dringend erforderlich.

Hinweis:  In dem Informationsblatt sind die Genehmigungsmodalitäten und die Ansprechpartner für Film- und Dreharbeiten aufgeführt:  Informationen zu Film- und Drehgenehmigungen in Stuttgart PDF-Datei 1,42 MB.

 
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