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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Fahrradstraße Eberhardstraße - Verkehrsregeln

Fahrradstraße Eberhardstraße

Die Eberhardstraße ist Fahrradfahrern und ausgewähltem Verkehr vorbehalten, dazu zählen z.B. der Lieferverkehr, die Taxen oder die Autos schwerbehinderter Menschen mit einem blauen Parkausweis.  Die Fahrradstraße ist Teil eines Maßnahmenbündels um die Attraktivität in der City zu steigern: Weniger Verkehr bedeutet mehr Aufenthaltsqualität. In der Eberhardstraße gibt es jetzt zusätzlich 68 Quadratmeter für die Außengastronomie. Dafür wurden die Parkflächen auf Gehwegniveau angehoben. Außerdem wurden zahlreiche Sitzwürfel und Radbügel installiert.

Verkehrsregeln

In der Eberhardstraße gelten zwischen Torstraße und Holzstraße seit November 2019 veränderte Zufahrtsregelungen für den motorisierten Verkehr (Kfz und motorisierte Zweiräder):

  • Der Lieferverkehr ist zwischen 5 Uhr und 11 Uhr zugelassen.
  • Taxen und schwerbehinderte Menschen mit einem blauen Parkausweis können weiterhin die Fahrradstraße befahren und auf den ausgewiesenen Stellplätzen für Schwerbehinderte parken.
  • Wer in der Nadlerstraße aus Richtung Rathausgarage in Richtung Hauptstätter Straße fährt, darf nur noch die Eberhardstraße queren und wird über die Dornstraße geradeaus direkt aus diesem Bereich herausgeleitet.

Hinweis: Diese Regelung gilt noch während der Baumaßnahmen rund um die Eichstraße/Töpferplatz, danach wird die Nadlerstraße zwischen Töpferstraße und Eberhardstraße zu einer Fußgängerzone.

Für die entfallenen Stellflächen für Taxen und Zweiräder wurde Ersatz in der Hauptstätter Straße geschaffen und die Elektroladestation wurde an den Wilhelmsplatz verlegt.

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