Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Führen von
- Taxen
- Mietwagen
- PKW im gebündelten Bedarfsverkehr
- Pkw im Linienverkehr
- Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenkraftwagen, wenn Sie die Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern
Hinweis: Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Hinweis: Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den Antrag stellen Sie bei der Führerscheinstelle der Stadt Stuttgart, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlage
Ihr Kontakt zu uns:
Konzessionen zur gewerblichen Personenbeförderung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten, Rettungsdienstrecht
Führerscheinstelle
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.