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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Fahrgastbeförderung - Erlaubnis beantragen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Führen von

  • Taxen
  • Mietwagen
  • PKW im gebündelten Bedarfsverkehr
  • Pkw im Linienverkehr
  • Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenkraftwagen, wenn Sie die Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern

Hinweis: Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Hinweis: Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den Antrag stellen Sie bei der Führerscheinstelle der Stadt Stuttgart, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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