Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Führen von
- Taxen
- Mietwagen
- PKW im gebündelten Bedarfsverkehr
- Pkw im Linienverkehr
- Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenkraftwagen, wenn Sie die Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern
Hinweis: Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Hinweis: Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den Antrag stellen Sie bei der Führerscheinstelle der Stadt Stuttgart, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.
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