Im Stadtgebiet Stuttgart dürfen folgende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum bis zum 31.12.2022 kostenfrei auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen (ohne zeitliche Beschränkung) und in Bewohnerparkgebieten abgestellt werden:
- rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge (Batterie-Elektrofahrzeuge)
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 15.12.2022 entschieden, die bislang geltende Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge nicht mehr zu verlängern. D.h. dass ab 01.01.2023 auch für diese Fahrzeuge Gebühren an den Parkscheinautomaten zu bezahlen sind.
Bewohner*innen von Parkraummanagementgebieten oder dort ansässige gewerbliche Betriebe und Freiberufler sowie Bewohner*innen der City-Gebiete können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis für das kostenfreie Parken erhalten. Ebenso Gewerbetreibende und soziale Dienste. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link: Parkraummanagement (Öffnet in einem neuen Tab)
Voraussetzungen
Vorgehen
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Verkehrsregelung und -management
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