Im Stadtgebiet Stuttgart dürfen folgende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum bis zum 31.12.2022 kostenfrei auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen (ohne zeitliche Beschränkung) und in Bewohnerparkgebieten abgestellt werden:
- rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge (Batterie‐Elektrofahrzeuge)
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug‐in‐Hybride)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 15.12.2022 entschieden, die bislang geltende Parkgebührenbefreiung für E‐Fahrzeuge nicht mehr zu verlängern. D.h. dass ab 01.01.2023 auch für diese Fahrzeuge Gebühren an den Parkscheinautomaten zu bezahlen sind.
Bewohner*innen von Parkraummanagementgebieten oder dort ansässige gewerbliche Betriebe und Freiberufler sowie Bewohner*innen der City‐Gebiete können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis für das kostenfreie Parken erhalten. Ebenso Gewerbetreibende und soziale Dienste. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link: Parkraummanagement (Öffnet in einem neuen Tab)
Voraussetzungen
Vorgehen
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Verkehrsregelung und ‐management
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