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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Einbürgerung für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Bundesregierung hat mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) den Personenkreis der die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, erweitert.

Mit einem Quick-Check können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie wesentliche Einbürgerugnsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass hierdurch kein Antrag gestellt wird und die endgültige Antragsprüfung vorbehalten bleibt.

Der Quick-Check geht nicht auf den individuellen Fall ein. Es ist daher möglich, dass trotz positivem Ergebnis beim Quick-Check eine Einbürgerug nicht oder noch nicht möglich ist.

Der Quick‐Check wurde vom Innenministerium Baden‐Württemberg freigegeben und bezieht sich auf das Bayernportal. Das Bayernportal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern und bündelt Informationen über Leistungen und Online-Verfahren von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.

Amt für öffentliche Ordnung

Sachgebiet 5 Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Namensrecht

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