Ehe-Schließung anmelden
Sie wollen heiraten?
Dann müssen Sie das beim Standes-Amt anmelden.
Dabei prüfen die Mitarbeiter vom Standes-Amt zum Beispiel:
Dürfen diese Personen heiraten?
Außerdem beantworten die Mitarbeiter Ihre Fragen
zum Thema Heiraten im Standes-Amt.
Hinweis:
Sie möchten Ihre Ehe-Schließung anmelden?
Dann machen Sie vorher einen Termin beim Standes-Amt.
Sie können den Termin telefonisch oder online (Öffnet in einem neuen Tab) machen.
Voraussetzungen
Sie wollen heiraten?
Dann müssen Sie diese Punkte erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie dürfen nicht schon verheiratet sein.
- Sie dürfen nicht in einer eingetragenen Lebens-Partnerschaft sein.
Sie dürfen mit dem Ehe-Partner nicht in gerader Linie verwandt sein.
Damit sind zum Beispiel Eltern und Kinder gemeint.
Auch Geschwister und Halb-Geschwister dürfen nicht heiraten.
Halb-Geschwister haben denselben Vater oder dieselbe Mutter.
Aber der andere Elternteil ist nicht derselbe.
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen Ihre Ehe-Schließung beim Standes-Amt anmelden.
Sie melden das bei dem Standes-Amt von Ihrem Wohnsitz.
Oder beim Standes-Amt vom Wohnsitz von Ihrem Partner.
Bitte melden Sie Ihre Ehe-Schließung zusammen mit Ihrem Partner an.
Kann einer von Ihnen nicht mitkommen?
Dann muss der andere eine Vollmacht mitbringen.
Eine Vollmacht ist eine Art Brief.
Mit der Vollmacht haben Sie die Erlaubnis,
etwas für Ihren Partner zu machen oder entscheiden.
Die Vollmacht zählt aber immer nur für eine bestimmte Sache.
Das Standes-Amt prüft:
Dürfen diese beiden Personen heiraten?
Oder gibt es einen Grund dagegen?
Zum Beispiel weil eine Person noch verheiratet ist.
Oder weil die Personen eng verwandt sind.
Das Standes-Amt hat festgestellt:
Die beiden Personen dürfen heiraten.
Dann bekommen Sie eine Nachricht vom Standes-Amt.
Die Nachricht gilt nur für die nächsten 6 Monate.
Sie heiraten nicht innerhalb von den 6 Monaten?
Dann müssen Sie die Ehe-Schließung wieder beim Standes-Amt anmelden.
Hinweis:
Sie brauchen für die Hochzeit keine Trau-Zeugen.
Aber Sie können gerne Trau-Zeugen dabei haben.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen die Unterlagen als Original mitbringen.
Eine Kopie reicht nicht aus.
Bitte bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
Haben Sie Urkunden in einer Fremd-Sprache?
Dann müssen Sie diese Urkunden ins Deutsche übersetzen lassen.
Die Übersetzung muss von einem offiziellen Urkunden-Übersetzer gemacht werden.
Der Urkunden-Übersetzer muss für Deutschland vereidigt sein.
Das bedeutet:
Der Urkunden-Übersetzer muss einen offiziellen Stempel haben.
Und er muss die Erlaubnis für das Übersetzen von Urkunden haben.
Hinweis:
Ein Ehe-Partner hat nicht die deutsche Staats-Angehörigkeit?
Dann empfehlen wir Ihnen:
Melden Sie sich schon früh beim Standes-Amt.
Dann bekommen Sie noch ein extra Merkblatt.
Auf dem Merkblatt steht:
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Hochzeit.
Ein Partner ist geschieden oder verwitwet.
Verwitwet bedeutet:
Ein Ehe-Partner ist gestorben.
Der noch lebende Ehe-Partner ist dann Witwer oder Witwe.
Ein Partner ist geschieden oder verwitwet.
Dann brauchen Sie noch diese Unterlagen:
- Einen neuen Ausdruck
aus dem Ehe-Register vom Standes-Amt
mit dem Hinweis zur Scheidung.
Der Ausdruck muss neu und beglaubigt sein. - Einen neuen Ausdruck
aus dem Ehe-Register vom Standes-Amt
mit dem Hinweis zum Tod des Ehe-Partners.
Der Ausdruck muss neu und beglaubigt sein.
War die Scheidung von der letzten Ehe im Ausland?
Dann sprechen Sie persönlich mit dem Standes-Amt.
Bringen Sie dafür auch alle Urkunden und wichtigen Unterlagen
von der Scheidung mit.
Diese Urkunden und Unterlagen müssen ins Deutsche übersetzt sein.
Die Übersetzung muss von einem Urkunden-Übersetzer gemacht werden.
Der Urkunden-Übersetzer muss für Deutschland vereidigt sein.
Das bedeutet:
Der Urkunden-Übersetzer muss einen offiziellen Stempel haben.
Und er muss die Erlaubnis für das Übersetzen von Urkunden haben.
Sie haben zusammen ein Kind
Dann brauchen Sie noch diese Unterlagen:
· Die Geburts-Urkunde von dem Kind.
Oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten-Register
vom Kind.
Vielleicht brauchen Sie auch einen Nachweis darüber,
dass Sie sich zusammen um das Kind kümmern.
Ein Partner hat die deutsche Staats-Angehörigkeit
durch Einbürgerung oder Erklärung bekommen.
Dann brauchen Sie noch diese Unterlagen:
· die Einbürgerungs-Urkunde oder
· die Erwerbs-Urkunde
Hinweis:
Vielleicht müssen Sie auch noch andere Unterlagen vorzeigen.
Das können wir aber erst bei dem persönlichen Gespräch
im Standes-Amt klären.
Formulare
Bitte melden Sie Ihre Ehe-Schließung zusammen mit Ihrem Partner an.
Kann einer von Ihnen nicht mitkommen?
Dann muss der andere eine Vollmacht mitbringen.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Hier können Sie das Formular für die Vollmacht herunterladen.
Klicken Sie dafür auf den Link:
Vollmacht: Anmeldung zur Ehe-Schließung durch den anderen Partner (Öffnet in einem neuen Tab)
Kosten und Gebühren
Sie müssen für die Anmeldung zur Ehe-Schließung eine Gebühr bezahlen.
Und Sie müssen für bestimmte Urkunden eine Gebühr bezahlen.
Anmeldung zur Ehe-Schließung
Muss bei der Anmeldung nur das deutsche Recht beachtet werden?
Dann kostet die Anmeldung 65 Euro.
Hinweis:
Sie wollen bestimmte Urkunden haben?
Zum Beispiel das Stamm-Buch.
Dann können die Gebühren auch mehr sein.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Muss bei der Anmeldung auch ausländisches Recht beachtet werden?
Dann kostet die Anmeldung 110 Euro.
Hinweis:
Sie wollen bestimmte Urkunden haben?
Zum Beispiel das Stamm-Buch.
Dann können die Gebühren auch mehr sein.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Ehe-Urkunde
Sie brauchen die Ehe-Urkunde für die
gesetzliche Renten-Versicherung?
Dann müssen Sie keine Gebühr bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 64 Abs. 2 SGB X
Sie brauchen die Ehe-Urkunde für etwas anderes?
Dann kostet die Ehe-Urkunde 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Sie brauchen die Ehe-Urkunde in anderen Sprachen?
Dann kostet die Ehe-Urkunde 20 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist der Nachweis darüber,
dass Sie heiraten dürfen.
Muss bei dem Zeugnis nur das deutsche Recht beachtet werden?
Dann kostet das Zeugnis 65 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Muss bei dem Zeugnis auch ausländisches Recht beachtet werden?
Dann kostet das Zeugnis 110 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Gesetze
- § 11 Personenstands-Gesetz (PStG) (Zuständigkeit) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 12 Personenstands-Gesetz (PStG) (Anmeldung der Ehe-Schließung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 13 Personenstands-Gesetz (PStG) (Prüfung der Ehe-Voraussetzungen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 28 Personenstands-Verordnung (PStV) (Anmeldung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 29 Personenstands-Verordnung (PStV) (Ehe-Schließung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Keine Geschäftsunfähigkeit) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehe-Verbot bei bestehender Ehe oder Lebens-Partnerschaft) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehe-Verbote bei Verwandtschaft) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
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Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
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Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013