Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.
Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten (als sogenannter "Aufstocker müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen. Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.