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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Bewohnerparkausweis – Erstantrag für mehrere Kennzeichen

Ein Bewohnerparkausweis ist notwendig, damit die Überwachungskräfte Sie als Bewohner von ortsfremden Parkern unterscheiden können.

Die Online-Antragstellung ist nur dann erfolgreich möglich, wenn Sie in dem betreffenden Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Zusätzlich müssen Sie bestätigen, für keines der beantragten Fahrzeuge einen privaten Stellplatz oder eine Garage zu besitzen.

Sollten Sie selbst nicht Halter der Fahrzeuge sein, so füllen Sie bitte für jedes betreffende Fahrzeug den Vordruck  Nutzungsüberlassungserklärung (Öffnet in einem neuen Tab) aus, lassen den/die Halter eigenhändig unterschreiben und fügen das/die ausgefüllte/n und unterschriebene/n Formular/e (als PDF-Datei) diesem Online-Antrag bei.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass bei Verlust eines Ausweises mit mehreren Kennzeichen kein Ersatzausweis, auch nicht für nur eines der Kennzeichen, ausgestellt wird, solange der verlorene Ausweis noch gültig ist.

Der Ausweis wird Ihnen schnellstmöglich nach Hause zugestellt. Die Gebühren werden mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises fällig. In Sonderfällen wie z. B. wechselnde Kennzeichen oder Nebenwohnsitz wenden Sie sich bitte per E-Mail an  parkraummanagementstuttgartde.

Online-Service

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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