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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Bewohnerparkausweis - Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler

Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet mit einem selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen sind oder dort Ihr selbständiges freiberufliches Unternehmen seinen Sitz hat und keine firmeneigene oder angemietete Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) haben, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen. Diese berechtigt zum Parken im entsprechenden Bewohnerparkgebiet - auch wenn Sie dort nicht wohnen. Für öffentliche Einrichtungen gilt dies gleichermaßen.

Einen Überblick über die Bewohnerparkgebiete in Stuttgart erhalten Sie hier:  Parkraummanagement.

Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung können Sie nur online beantragen.

Hinweis: Jeder Betrieb erhält unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten nur eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird auf den Namen des Betriebes ohne Eintrag eines Kfz-Kennzeichens für ein Jahr ausgestellt. Vorteil: Die Ausnahmegenehmigung kann, nach Bedarf im betrieblichen Zusammenhang von verschiedenen Betriebsangehörigen oder Besuchern genutzt werden.
 
Tipp: Geben Sie bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an. So erhalten Sie sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Ausnahmegenehmigung eine Erinnerungs-Mail mit dem direkten Link zur Online-Antragstellung.

Online-Service

Sie können die Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler als Erst- und Folgeantrag online beantragen.

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Parkraummanagement

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