Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet mit einem selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen sind oder dort Ihr selbständiges freiberufliches Unternehmen seinen Sitz hat und keine firmeneigene oder angemietete Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) haben, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen. Diese berechtigt zum Parken im entsprechenden Bewohnerparkgebiet - auch wenn Sie dort nicht wohnen. Für öffentliche Einrichtungen gilt dies gleichermaßen.
Einen Überblick über die Bewohnerparkgebiete in Stuttgart erhalten Sie hier: Parkraummanagement.
Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung können Sie nur online beantragen.
Online-Service
Sie können die Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende und Freiberufler als Erst- und Folgeantrag online beantragen.
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
Parkraummanagement
Service-Telefon
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