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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Betrieb von Spielautomaten beantragen

Wenn Sie Spielautomaten betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Gewerbe‐ und Gaststättenbehörde.

Nach dem Landesglücksspielgesetz müssen Spielhallen an folgenden Tagen
geschlossen bzw. Geldspielgeräte ausgeschaltet sein:

  • Karfreitag
  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß‐ und Bettag
  • Totensonntag
  • Volkstrauertag
  • Heiligabend
  • Erster Weihnachtsfeiertag
Amt für öffentliche Ordnung

Sachgebiet 2 – Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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