Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Betrieb von Spielautomaten beantragen

Wenn Sie Spielautomaten betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Gewerbe- und Gaststättenbehörde.

Nach dem Landesglücksspielgesetz müssen Spielhallen an folgenden Tagen
geschlossen bzw. Geldspielgeräte ausgeschaltet sein:

  • Karfreitag
  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß- und Bettag
  • Totensonntag
  • Volkstrauertag
  • Heiligabend
  • Erster Weihnachtsfeiertag
Amt für öffentliche Ordnung

Sachgebiet 2 - Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise