Wenn Sie Spielautomaten betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Gewerbe- und Gaststättenbehörde.
Nach dem Landesglücksspielgesetz müssen Spielhallen an folgenden Tagen
geschlossen bzw. Geldspielgeräte ausgeschaltet sein:
- Karfreitag
- Allerheiligen
- Allgemeiner Buß- und Bettag
- Totensonntag
- Volkstrauertag
- Heiligabend
- Erster Weihnachtsfeiertag
Rechtsgrundlage
Amt für öffentliche Ordnung
Sachgebiet 2 - Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte
Service-Telefon
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