Wenn Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und sich länger als sechs Monate am Stück im Ausland aufhalten möchten, kann die Ausländerbehörde prüfen, ob in Ihrem Fall eine sogenannte Nichterlöschensbescheinigung (umgangssprachlich: "Rentnerbescheinigung") ausgestellt werden kann. Diese Bescheinigung bestätigt Ihnen, dass Ihre Niederlassungserlaubnis nicht erlischt und kann u.a. zur Vorlage bei Behörden und Grenzschutzstellen erforderlich sein.
Voraussetzungen
Vorgehen
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Formulare
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Bearbeitungsdauer
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Gebühren
Rechtsgrundlage
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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