Eine sogenannte Bauvoranfrage bietet sich immer dann an, wenn bei einem Vorhaben eine einzelne Frage vorab zu klären ist. Durch die Bauvoranfrage kann geklärt werden, ob sich der unter Umständen hohe Zeit‐ und Kostenaufwand für eine abschließende Planung lohnt. Der Bauvorbescheid bezieht sich meist auf planungsrechtliche Fragen. Er ist für ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren verbindlich.
Online-Service
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Vorgehen
Die Bauvoranfrage wird beim Baurechtsamt eingereicht.
Das Baurechtsamt prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit der Bauvorlagen.
Bei Vollständigkeit werden - je nach gestellter Frage - die Nachbarn beteiligt und die betroffenen Ämter gehört.
Am Ende steht der (positive oder negative) Bauvorbescheid.
Benötigte Unterlagen
- eingeführtes Antragsformular
- alle Bauvorlagen, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind
Bearbeitungsdauer
max. 4 Monate ab Vollständigkeit
Gebühren
Bauvorbescheid
Sonderregelung:
41,90 Euro je angefangene Viertelstunde Bearbeitungsaufwand
Rechtsgrundlage: Verwaltungsgebührensatzung
Weitere Informationen
im Internet unter http://www.stuttgart.de/buergerservice-bauen (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsgrundlage
§ 57 Landesbauordnung für Baden-Württemberg - LBO (Bauvorbescheid)
§ 15 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO (Bauvorlagen für den Bauvorbescheid)
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