Im Baugenehmigungsverfahren reicht der Bauherr alle erforderlichen Bauvorlagen beim Baurechtsamt ein. Alle erforderliche Ausnahmen oder Befreiungen müssen vom Bauherrn ausdrücklich benannt und beantragt werden. Das Baurechtsamt prüft zunächst, ob alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen. Anschließend werden angrenzende Nachbarn, die tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften – von dem Vorhaben benachrichtigt und die Ämter beteiligt, deren Aufgabenbereiche von dem Bauvorhaben berührt sind. Die Stellungnahmen der Nachbarn und der Ämter fließen in die abschließende Bearbeitung ein. Am Schluss des Verfahrens steht – wenn möglich – die Baugenehmigung. Dabei werden erforderliche Ausnahmen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften gleich mit erteilt.
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