Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Träger öffentlicher Schulen. Sie stellt Schul- und Schulsport-anlagen vorrangig zur Erfüllung der Bildungsaufgaben im Rahmen des Schulgesetzes für schulische Zwecke zur Verfügung.
Soweit Schul- und Schulsportanlagen zeitlich nicht für schulische Zwecke in Anspruch genommen werden, können diese auch von außerschulischen Nutzern vertraglich genutzt werden, falls die Verwendung nicht den Belangen der Schulen widerspricht.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Schulverwaltungsamt
Service-Telefon
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