Für Sie wurde ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei bestellt.
Sobald der eAT bei der Ausländerbehörde eingetroffen ist, können Sie online einen Termin buchen, um Ihren Aufenthaltstitel abzuholen. Freie Termine werden für die nächsten fünf Wochen angezeigt.
HINWEIS:
- Aufenthaltstitel, die vor dem 17.02.2025 beantragt wurden:
Sobald Sie den PIN‐Brief von der Bundesdruckerei erhalten, können Sie online einen Termin buchen, um Ihren Aufenthaltstitel abzuholen.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Dafür müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen:
elektronischer Aufenthaltstitel eAT‐ Vollmacht zur Abholung bei Beantragung bis zum 17.02.2025 PDF‐Datei 518,93 kB
- Aufenthaltstitel, die seit dem 17.02.2025 beantragt wurden:
Sie haben den PIN‐Brief bereits bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde erhalten.
Sofern Sie bei der Beantragung eine E‐Mail‐Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung, sobald Ihr eAT bei der Ausländerbehörde eingetroffen ist. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung können Sie online einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels buchen.
Sollten Sie keine Email‐Adresse angegeben haben, können Sie frühestens 6 Wochen nach Beantragung einen Termin zur Abholung Ihres eAT buchen.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Dafür müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen:
elektronischer Aufenthaltstitel eAT‐ Vollmacht zur Abholung bei Beantragung ab dem 17.02.2025 PDF‐Datei 550,22 kB
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Termin vereinbaren
Ausländer‐ und Staatsangehörigkeitsrecht
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