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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke beantragen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten an einer deutschen Forschungseinrichtung wissenschaftlich arbeiten? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke beantragen.

Damit dürfen Sie
  • eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und
  • Tätigkeiten in der Lehre ausüben.

Hinweis: Dies schließt auch Unternehmen ein, die Forschung betreiben.

Amt für öffentliche Ordnung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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