Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten an einer deutschen Forschungseinrichtung wissenschaftlich arbeiten? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke beantragen.
Damit dürfen Sie
- eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und
- Tätigkeiten in der Lehre ausüben.
Hinweis: Dies schließt auch Unternehmen ein, die Forschung betreiben.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Bearbeitungsdauer
Termin vereinbaren
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Amt für öffentliche Ordnung
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Service-Telefon
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