Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die allgemeinen Bestimmungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und können darüber hinaus folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, müssen Sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.
- Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an Ihrer Tätigkeit.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Die Finanzierung der Umsetzung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert.
- Ihr Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung sind sichergestellt.
Die zuständige Stelle holt Bewertungen fachkundiger Institutionen ein um zu klären, ob die geplante Tätigkeit den erforderlichen Voraussetzungen entspricht (z.B. von Gewerbebehörden, öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen wie die Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden).
Hinweis: Für freiberufliche Tätigkeiten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und benötigen hierfür:
- Die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung des freien Berufs oder zumindest die Zusage ihrer Erteilung.
- Sie haben Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit den im Studium erworbenen Kenntnissen haben.
- Sie besitzen als Forscherin oder Forscher beziehungsweise Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit oder Ihrer Forschungstätigkeit haben.
Vorgehen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sofern Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich zur Terminvergabe mit der Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- gültiges Einreisevisum zur selbstständigen Tätigkeit
- ausgefüllter Meldeschein
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
- Fragebogen Selbständige
Nachweis der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, vor allem
- Nachweise über das Investitionsvorhaben
- Finanzierungsnachweise
- Businessplan
Je nach Tätigkeit: Nachweis berufsrechtlicher Erlaubnisse (zum Beispiel Gaststättenerlaubnis, Eintrag in die Handwerksrolle)
Wenn Sie älter als 45 Jahre sind: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung
Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
Nachweis der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, vor allem
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kontoauszüge
- Steuerbescheide
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Sie alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Formulare
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- Fragebogen zum Antrag einer Aufenthaltserlaubnis für SelbstständigePDF-Datei89,14 kB
- Merkblatt für ausländische UnternehmerPDF-Datei14,54 kB
- Leaflet for foreign entrepreneursPDF-Datei14,25 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
- WohnraumnachweisPDF-Datei179,34 kB
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Aufenthaltserlaubnis längerfristiger Aufenthalt
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
welcome.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis)
- § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Selbstständige Tätigkeit)
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr)
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
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70173 Stuttgart
Service-Telefon Montag bis Freitag von 10.00 - 13.00 Uhr
0711 21691857Fax
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 13:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 13:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 12:00 |
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