Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Ausländische Staatsangehörige, die nicht aus der EU oder einem Land des EWR (Norwegen, Island oder Liechtenstein) kommen, benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die allgemeinen Bestimmungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und können darüber hinaus folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
- Zustimmung seitens der Bundesagentur für Arbeit, soweit zustimmungspflichtig
- Ihr Lebensunterhalt und ihre Krankenversicherung sind sichergestellt.
Vorgehen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in der Regel in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt in bestimmten Fällen die zuständige Ausländerbehörde. Im Visumverfahren müssen Sie Angaben zu Ihrer Arbeitsstelle in Deutschland machen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde im Team Fachkräfte und Migration beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sofern Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich zur Terminvergabe mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Beachten Sie, dass Sie einen Verlängerungsantrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis stellen müssen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis ändern möchten, vereinbaren Sie bitte mit dem Team Fachkräfte und Migration einen Termin.
Hinweis: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.
Benötigte Unterlagen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Sie folgende Unterlagen zwingend mitbringen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Passbild PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefülltes Anmeldeformular (Anmeldung bei einem Bürgerbüro)
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Gültiges Einreisevisum zur Beschäftigung
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Passbild PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefüllter Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist (z.B. letzte 3 Lohnabrechnungen)
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung
- Nachweis Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kommt nur in Betracht, wenn sämtliche Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Formulare
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- Fragebogen zum Antrag einer Aufenthaltserlaubnis für SelbstständigePDF-Datei89,14 kB
- Merkblatt für ausländische UnternehmerPDF-Datei14,54 kB
- Leaflet for foreign entrepreneursPDF-Datei14,25 kB
- WohnraumnachweisPDF-Datei179,34 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
welcome.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 18 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Zustimmung zur Beschäftigung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beschäftigungsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Öffnet in einem neuen Tab)
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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Freitag | 08:30 – 12:00 |
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