Ihre Beschäftigung endet und Sie haben bisher keine neue Arbeitsstelle gefunden – trotz Unterstützung Ihrer Agentur für Arbeit. Bitte denken Sie daran, sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.
Wenn Sie sich arbeitsuchend melden, unterstützen wir Sie, eine neue Arbeitsstelle zu finden und damit Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Wenn das nicht rechtzeitig gelingt oder Sie bereits ohne Arbeit sind, ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Wie melde ich mich arbeitslos?
Sie können sich online arbeitslos melden. Dazu klicken Sie oben auf „Vorgang starten“ und melden sich arbeitslos. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich auch arbeitslos melden, wenn Sie sich schon arbeitsuchend gemeldet haben.
Um sich online arbeitslos zu melden, müssen Sie das Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und sich online ausweisen. Dazu muss die Online-Funktion Ihres Ausweises freigeschaltet sein. Details dazu finden Sie im unteren Abschnitt.
Alternativ können Sie sich persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis mit der Wohnanschrift, mit der Sie aktuell gemeldet sind. Statt eines Personalausweises können Sie auch Ihren Pass oder ein Ersatzdokument mitbringen, jeweils zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Ihre zuständige Agentur finden Sie in unserer Dienststellensuche.
Wann soll ich mich arbeitslos melden?
Sie können sich frühestens 3 Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten können. Es wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Melden Sie sich online arbeitslos, können Sie direkt im Anschluss einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch buchen.
Online-Service
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlage
Agentur für Arbeit Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.