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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Afrikanische Schweinepest - Meldung von Wildschweinkadavern

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt bei Hausschweinen und Wildschweinen auf und endet in der Regel tödlich. Die Viruserkrankung muss gemeldet werden! Derzeit gibt es weder Impfstoffe noch Heilmittel dagegen. Andere Tiere und Menschen sind nicht empfänglich für die Tierseuche.

Deutschland hat seit September 2020 die ersten bestätigten Fälle der ASP: In Brandenburg ist bei Wildschweinen wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt die ASP festgestellt worden. Offensichtlich waren infizierte Tiere aus dem benachbarten Ausbruchsgebiet in Polen nach Deutschland eingewandert.

Hinweis: Die Seuche ist in zahlreichen osteuropäischen Staaten mittlerweile stark verbreitet. Von dort kann jederzeit eine Verschleppung in andere Gebiete über größere Distanz erfolgen, insbesondere durch mitgebrachte, verseuchte Schweinefleischerzeugnisse, die unsachgemäß entsorgt oder sogar verfüttert werden.

Für eine effektive Seuchenbekämpfung bei Wildschweinen ist es sehr wichtig, dass Wildschweinkadaver frühzeitig gefunden und geborgen werden, damit sie nicht als Infektionsherd für weitere Schweine dienen.

ACHTUNG:
Tote Wildschweine bitte umgehend melden, auch im Zustand fortgeschrittener Verwesung! Bitte halten Sie Abstand zum Kadaver, damit Sie den Erreger nicht an Schuhen oder Kleidung verschleppen.

Falls Sie ein totes Wildschwein entdecken sollten, wenden Sie sich bitte umgehend mit möglichst präziser Standortangabe (zum Beispiel über Handy ermittelte GPS-Daten oder einen Google Maps-Screenshot mit markiertem "Parkplatz") und Ihren Kontaktdaten oder über  die App "Tierfund-Kataster" beim Veterinäramt.

Die App gibt es zum Herunterladen im App-Store von  Apple (Öffnet in einem neuen Tab) und  Google (Öffnet in einem neuen Tab).


Wo kann ein Fund im Stadtgebiet Stuttgart gemeldet werden?

Montag bis Donnerstag.: 8.30 - 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr:
 Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten:
 Städtischer Vollzugsdienst  (von 6.00 bis 8.30 Uhr und von 15.30 - bzw. 12.30 -  bis 22 Uhr)
 Polizei (Öffnet in einem neuen Tab) (nachts zwischen 22 und 6 Uhr)

Amt für öffentliche Ordnung

Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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