Häufig gestellte Fragen
Was regelt der „Notfallplan Gas“?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ regelt die Gasversorgung in einer Krisensituation. Grundlage ist die Verordnung "Security of Supply" der Europäischen Union (2017/1938), sie definiert Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung.
Der Notfallplan in Deutschland hat drei Krisenstufen:
1. Frühwarnstufe
2. Alarmstufe
3. Notfallstufe.
Die jeweilige Krisenstufe wird durch die Bundesregierung festgestellt. Erst bei der dritten Stufe – der Notfallstufe – greift der Staat aktiv in die Gasversorgung ein. In diesem Fall gibt es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Die Bundesnetzagentur regelt in der Notfallstufe dann in enger Abstimmung mit den Energieversorgern und Netzbetreibern die Verteilung von Gas.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum "Notfallplan Gas" finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Öffnet in einem neuen Tab).
Welche Krisenstufe ist aktuell gültig?
Deutschland befindet sich derzeit in der Alarmstufe. Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen. Grund waren die reduzierten Gaslieferungen aus Russland über die Pipeline Nord Stream 1 und das hohe Preiseniveau am Gasmarkt.
Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellte im Juni 2022 fest, dass eine Störung der Gasversorgung vorliegt, die zu einer erheblich schlechteren Gasversorgungslage führt (Öffnet in einem neuen Tab). Der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage alleine zu bewältigen. Seitdem beobachtet die Bundesnetzagentur die Lage genau und steht in engem Kontakt mit Lieferanten, Netzbetreibern und der Bundesregierung.
Um die Gasversorgung auch im Winter 2023/2024 sicherzustellen, muss bis zum 1. November 2023 ein Speicherfüllstand von 95 Prozent erreicht werden. Dieses Ziel wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur bereits Ende September erreicht. Damit ist die Ausgangslage für den Winter 2023/2024 deutlich besser als noch vor einem Jahr. Dennoch sieht die Bundesnetzagentur Restrisiken für den kommenden Winter und ruft daher weiterhin zum Energiesparen auf.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht wöchentlich einen Lagebericht. (Öffnet in einem neuen Tab)
Wirkt sich die Gaskrise in Deutschland auf die Versorgung aus?
Die Gasversorgungslage ist derzeit stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die seit Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe sendet jedoch ein deutliches Signal an alle Verbraucher, Gas zu sparen. Die Lage hat aber derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgung in Deutschland – egal ob für private Haushalte, Industrie oder öffentliche Einrichtungen. Die vorgesehene Gasmenge wird nach Angaben der Energieversorger weiterhin in das örtliche Gasnetz eingespeist.
Die Lage kann sich aber jederzeit ändern. Einen aktuellen Stand der Dinge finden Sie auf den Webseiten der Bundesregierung (Öffnet in einem neuen Tab) sowie der Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen, darunter Netze BW (Öffnet in einem neuen Tab), EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Öffnet in einem neuen Tab), Stadtwerke Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).
Um die Energieversorgung zu sichern und Energie zu sparen, hat die Bundesregierung Maßnahmen für private Haushalte, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen beschlossen. Hier finden Sie einen Überblick über die beschlossenen Energiesparmaßnahmen (Öffnet in einem neuen Tab), die teilweise bis September 2024 gelten.
Gibt es einen Lagebericht zur Gasversorgung?
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht wöchentlich einen Lagenbericht zur aktuellen Gasversorgung (Öffnet in einem neuen Tab). Außerdem stellt sie die wichtigsten Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung als interaktive Grafiken zu Verfügung.
Was passiert, wenn das Gas knapp wird?
Wenn die Maßnahmen der Alarmstufe nicht ausreichen oder sich die Gasversorgung dauerhaft verschlechtert, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Das Vorgehen ist im „Notfallplan Gas“ (Öffnet in einem neuen Tab) gesetzlich geregelt.
Der Staat greift dann in den Gasmarkt ein und die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“ (Öffnet in einem neuen Tab). Das bedeutet: Sie regelt in Abstimmung mit den Energieversorgern und Netzbetreibern, wie das noch vorhandene Gas deutschlandweit verteilt wird. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur dabei ist es, "den lebenswichtigen Bedarf an Gas sicherzustellen".
Bestimmte Verbrauchergruppen sind gesetzlich besonders geschützt - sie sind solange wie möglich mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, öffentliche Verwaltung, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei, Schulen und kritische Infrastrukturen wie Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Industrie und Unternehmen zählen nicht zu den geschützten Verbrauchergruppen.
Grundsätzlich gibt es innerhalb der nicht geschützten Verbrauchergruppen aber keine festgelegte Abschalt‐Reihenfolge. Das betont die Bundesnetzagentur in ihrem Dokument „Lastverteilung Gas – Handlungsoptionen, Abwägungsentscheidung, situationsbedingtes Handeln“ vom Mai 2022. (Öffnet in einem neuen Tab) Die Entscheidungen sind in einer Gasmangellage immer Einzelfall-Entscheidungen, weil die Umstände von vielen Faktoren abhängen und nicht vorhersehbar sind. "Sowohl nicht geschützte als auch geschützte Kunden können lebenswichtigen Bedarf an Gas haben". (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Bundesnetzagentur strebt in der Notfallstufe an, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen minimal zu halten. Anhaltspunkte, was zur kritischen Infrastruktur gehört, liefert eine Übersicht des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (Öffnet in einem neuen Tab).
Wird die Gasversorgung in der Notfallstufe einfach abgestellt?
Nein. In der Notfallstufe kann die Bundesnetzagentur als „Bundeslastverteiler“ (Öffnet in einem neuen Tab) Reduzierungen oder Abschaltungen anordnen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Verbrauchergruppen sicherzustellen. Davon betroffen wären in erster Linie nicht geschützte Unternehmen mit einem sehr hohen Gasverbrauch, sofern diese keine lebenswichtige Dienstleistung liefern. Grundsätzlich gibt es aber keine festgelegte Abschalt-Reihenfolge. (Öffnet in einem neuen Tab)
Die von der Bundesnetzagentur angeordneten Reduzierungen bzw. Abschaltungen müssen durch den jeweiligen Netzbetreiber ausgeführt werden. In der Regel werden die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen aufgefordert, ihren Verbrauch nach entsprechenden Vorgaben selbst zu reduzieren, um einen direkten Eingriff durch den Netzbetreiber zu vermeiden.
Wie wahrscheinlich ist eine Gasmangellage?
Die Energieversorgung in Deutschland ist angespannt, weil Russland seit September 2022 kein Erdgas mehr liefert. Bis dahin bezog Deutschland einen Großteil seines Erdgasbedarfs aus Russland. Daher war es zwingend notwendig, diese Importe durch andere Bezugsquellen abzusichern. Deutschland importiert 95 Prozent seines Erdgases aus dem Ausland.
Die Bundesregierung hat deshalb zahlreiche Maßnahmen zur krisensicheren Energieversorgung umgesetzt (Öffnet in einem neuen Tab). Deutschland soll so schneller von russischen Rohstoffen wie Kohle, Gas und Öl unabhängig werden. Russisches Erdgas wird unter anderem durch Lieferungen aus anderen europäischen Ländern ersetzt. Gleichzeitig wird die Energiewende massiv vorangetrieben. Der Bau von fünf schwimmenden Flüssiggas-Terminals (LNG) (Öffnet in einem neuen Tab) gilt als wichtigste Maßnahme, um die wegfallenden Gasimporte aus Russland auszugleichen.
Ob es im Winter 2023/2024 zu einer Gasknappheit kommt, hängt davon ab, wie sich die Nachfrage in Deutschland in den einzelnen Sektoren entwickelt. Auch globale Krisen können sich auf den Gasmarkt auswirken. Um ohne Engpässe durch den Winter zu kommen, ruft die Bundesnetzagentur daher weiterhin zum Energiesparen auf. Die Reichweite der Gasreserven kann mit einem Prognoserechner (Öffnet in einem neuen Tab) in verschiedenen Abhängigkeiten durchprobiert werden.
Die Bundesregierung hat seit dem Frühsommer 2022 zahlreiche Energiesparmaßnahmen beschlossen (Öffnet in einem neuen Tab), die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Die Maßnahmen mit bindendem Charakter, die teilweise bis September 2024 gelten, richten sich an öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und private Haushalte.
Welche Sektoren in Deutschland verbrauchen wieviel Gas?
Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) (Öffnet in einem neuen Tab) stammten im Jahr 2022 fast 24 Prozent der in Deutschland verbrauchten Energie aus Erdgas. Die Nachfrage hängt vom Verbrauch der einzelnen Sektoren (Öffnet in einem neuen Tab) ab.
Wichtigster Einsatzbereich von Erdgas war im Jahr 2022 mit 35 Prozent die Industrie. Auch für die privaten Haushalte ist Erdgas weiterhin ein wichtiger Energieträger. Hier lag der Anteil im Jahr 2022 bei rund 32 Prozent für die Haushaltsenergie - also für Heizung, Warmwasser, Kochen oder Elektrogeräte.
Für die Stromerzeugung ist Erdgas ebenfalls bedeutsam, allerdings geht dessen Anteil seit einigen Jahren zurück. Im Jahr 2022 stammten 12 Prozent des in Deutschland erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms aus Erdgas.