Der Katastrophenschutz umfasst den Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer Katastrophe. Der Zivilschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall.
Katastrophenschutz
Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Orkane, Erdbeben und außergewöhnliche Schadensereignisse, wie schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft, aber auch Anschläge (Terrorismus) mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen, können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen. Zur Bekämpfung und Abwehr ist es erforderlich, dass Behörden, Stellen und Organisationen zusammenwirken und unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde gestellt werden.
Zuständige Katastrophenschutzbehörde ist, in wessen örtliche Zuständigkeit die Maßnahme fällt:
- Das Innenministerium Baden-Württemberg ist die oberste Katastrophenschutzbehörde und für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.
- Die Regierungspräsidien sind höhere Katastrophenschutzbehörden und sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über die Bezirke einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.
- Die Stadt- und Landkreise sind untere Katastrophenschutzbehörden.
Innerhalb der Stadtverwaltung Stuttgart nimmt die Branddirektion die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde wahr.
Zivilschutz
Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz, der Gesundheitsschutz und der Kulturgutschutz.
Auch diese Aufgabe obliegt innerhalb der Stadtverwaltung der Branddirektion.