Sollten Sie bei Ihrem Waldbesuch einen Wanderstock oder ein besonders schönes Stück Holz gefunden haben, das Sie problemlos allein tragen können, so dürfen Sie dieses mit nach Hause nehmen. Das regelmäßige Sammeln von Holz auch in Kleinmengen sowie jegliche Mitnahme von bereits bearbeiteten (zugesägten, abgelängten) Holzstücken oder das Abschneiden oder Abbrechen von Bäumen und Baumteilen jeder Größe ist ohne Erlaubnis des Grundeigentümers nicht gestattet.
Brennholz können Sie als Polterholz (am Wegrand liegende Stämme, die im Ganzen verkauft werden) beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt erwerben. Voraussetzung dafür ist ein „Motorsägenschein“, also der Nachweis der Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge sowie eine entsprechende Schutzausrüstung.
Preise für Brennholz
Dies sind die aktuellen Preise für Brennholz an private Endverbraucher in der Saison 2022/2023:
Holz | Preis |
---|---|
Buche, Hainbuche | 80,00 Euro/Festmeter brutto |
Eiche, sonstiges Hartlaubholz | 71,00 Euro/Festmeter brutto |
Weichlaubholz, Nadelholz | 69,00 Euro/Festmeter brutto |
Bei Restbeständen aus Vorjahren erfolgt ein Preisabschlag je nach Zustand des Holzes. Für gewerbliche Käufer gelten die Allgemeinen Verkaufs‐ und Zahlungsbedingungen für den Holzverkauf. Bei Interesse richten Sie Ihre Anfrage direkt an die Abteilung Forsten.
Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung im Wald
- Alleinarbeit ist verboten.
- Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist die 112.
- Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt.
- Für die Aufarbeitung von Brennholz lang/Polterholz am Waldweg ist ein mindestens eintägiger qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
- Der jeweilige Motorsägenlehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Anstelle eines Motorsägenlehrgangs kann die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden.
- Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) zu tragen.
- Notwendige Absperrungen von Wegen sind mit dem/der zuständigen Revierleiter/in abzustimmen und mit geeigneten Warnschildern und rot-weißem Warnband zu versehen. Absperrungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu entfernen.