Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Städtische Immobilien

Städtische Gartengrundstücke

Die Nachfrage nach städtischen Pachtgrundstücken ist in den letzten Jahren außergewöhnlich angestiegen, wodurch ein Aufnahmestopp nicht vermeidbar war. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bestehende Pachtvormerkliste zu digitalisieren und in einem neuen Verfahren zu optimieren.

Im eigenen Garten zu werkeln ist bei den Stuttgarterinnen und Stuttgartern ein beliebtes Hobby. (Symbobild)

Neue Datenbank für Bewerber von städtischen Gartengrundstücken

Künftig werden alle Pachtinteressenten der bestehenden Warteliste in eine neue Datenbank übernommen und per E-Mail informiert. Neue Bewerber können sich seit November 2024 auch über das Onlineportal registrieren beziehungsweise aufnehmen lassen.

Mit der aktuellen E-Mailadresse des Bewerbers wird ein Account angelegt, über welchen die persönlichen Daten sowie das Pachtgesuch über die Gemarkungen angegeben werden. Das Weiterbestehen des Pachtgesuchs muss jährlich von dem Interessenten durch Beantwortung der automatisch erhaltenen E-Mail bestätigt werden.

Vergabe und Pachtpreis

Die Interessenten der Datenbank werden je nach Gesuch den jeweiligen Stadtteilen zugeordnet. Kommt es zu einer Kündigung eines Gartenpächters, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten - entsprechend der Wartedauer - angeboten. Die üblichen Wartezeiten betragen derzeit ca. 8-12 Jahre je nach Gemarkung. 

Pächter bezahlen pro Ar (100 Quadratmeter) zwischen 15 und 50 Euro im Jahr. Der Preis variiert je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks. Grundsätzlich läuft ein Pachtjahr bei der LHS vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.10. des Folgejahres. 

Als Rechtsordnung für die Kleingärten gilt die  Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Öffnet in einem neuen Tab).

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Getty images/cjp
  • Thomas Wagner
  • Stadt Stuttgart
  • GettyImages/narvikk