Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Außerdem ist der Ausschuss für die Ermittlung von Bodenrichtwerten (Öffnet in einem neuen Tab) und die Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB zuständig. Diese bildet die Basis für Verkehrswertgutachten (Öffnet in einem neuen Tab), den Grundstückmarktbericht (Öffnet in einem neuen Tab) und für Auskünfte an Sachverständige (Öffnet in einem neuen Tab) und Behörden. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Stadtmessungsamt in der Abteilung Immobilienmarktanalyse und Wertermittlung angesiedelt.
Der Gutachterausschuss ist ein Organ nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des Gutachterausschusses ist §§ 192 ff. Baugesetzbuch. Die Gutachter*innen werden alle vier Jahre durch den Gemeinderat bestellt und sind im Grundstücksmarktbericht aufgeführt.