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Landeshauptstadt Stuttgart

Elektromobilität

Förderprogramm E-Lastenrad

Damit die Beschaffung von E-Lastenrädern für Familien attraktiver wird, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart deren Neuanschaffung. So soll Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden der Umstieg auf die umweltfreundlichen, leisen und platzsparenden Gefährte ermöglicht werden.

Stuttgarter Familien, die auf ein E-Lastenrad umsteigen, können einen Zuschuss von der Stadt erhalten. (Symbolbild)

Das Förderprogramm läuft bis 2025. Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Die Höhe der Förderung liegt bei 600 Euro.

Zudem werden drei Jahre nach Auslieferung beziehungsweise Übernahme des E-Lastenrades 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren seit Übernahme des E-Lastenrades ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde. 

Die Förderrichtlinie besitzt auch eine soziale Komponente. Diese basiert auf der Annahme, dass Familien mit einer  FamilienCard beziehungsweise einer  Bonuscard+Kultur eine besondere finanzielle Förderung benötigen.

Das Förderprogramm ist Teil der Dachmarke  "Stuttgart-steigt-um" (Öffnet in einem neuen Tab) und Teil des  Aktionsplans "Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart" in Stuttgart. 

Die Bedingungen und der Ablauf einer Förderung für E-Lastenräder bei der Stadt Stuttgart im Überblick.

Details zur Förderung

Antragstellung

Online-Service

Nutzen Sie die Online-Anwendung, um Ihren Antrag auf Förderung eines E-Lastenrads zu stellen und um die Auszahlung der bewilligten Fördersumme nach Auslieferung des E-Lastenrades zu beantragen.

Nachhaltigkeitsbonus beantragen

Der „Verzicht“ auf ein Auto muss drei Jahre ununterbrochen bestanden haben, bevor Sie den Nachhaltigkeitsbonus beantragen können. Um den Bonus zu erhalten, reichen Sie bitte frühestens drei Jahre nach Beschaffung (Auslieferung/Übernahme) Ihres E-Lastenrades die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Stuttgart ein. Voraussetzung ist, dass Sie die Grundförderung erhalten haben.

Online-Service

Nutzen Sie die Online-Anwendung, um Ihren Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus zu beantragen.

Sie haben Fragen zum Förderprogramm?

Unser Team ist gerne für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Bildnachweise

  • GettyImages/AleksandarNakic
  • LHS
  • Ferdinando Iannone / Stadt Stuttgart
  • Firma Elfit GmbH
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart