Förderprogramm läuft bis 2025
Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Die Höhe der Förderung liegt bei 600 Euro.
Zudem werden drei Jahre nach Auslieferung bzw. Übernahme des E-Lastenrades 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren seit Übernahme des E-Lastenrades ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.
Die Förderrichtlinie besitzt auch eine soziale Komponente. Diese basiert auf der Annahme, dass Familien mit einer FamilienCard beziehungsweise einer Bonuscard+Kultur eine besondere finanzielle Förderung benötigen.
Das Förderprogramm ist Teil der Dachmarke "Stuttgart-steigt-um" (Öffnet in einem neuen Tab) und Teil des Aktionsplans Nachhaltig mobil in Stuttgart.
Details zur Förderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wie viel Zuschuss erhalten Inhaber einer FamilienCard und Bonuscard?
Wie erfahre ich, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen?
Was ist, wenn ich keine Förderung mehr bekomme?
Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen?
Gibt es eine Förderung für gewerbliche E-Lastenräder?
Wie viele E-Lastenräder wurden bisher gefördert?
Antragstellung
Wie funktioniert der Förderprozess?
Ist mein Antrag eingegangen?
Online-Service
Nutzen Sie die Online-Anwendung, um Ihren Antrag auf Förderung eines E-Lastenrads zu stellen und um die Auszahlung der bewilligten Fördersumme nach Auslieferung des E-Lastenrades zu beantragen.
Hinweise für Ihren Online-Antrag
Nachhaltigkeitsbonus beantragen
Der „Verzicht“ auf ein Auto muss drei Jahre ununterbrochen bestanden haben, bevor Sie den Nachhaltigkeitsbonus beantragen können. Um den Bonus zu erhalten, reichen Sie bitte frühestens drei Jahre nach Beschaffung (Auslieferung/Übernahme) Ihres E-Lastenrades die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Stuttgart ein. Voraussetzung ist, dass Sie die Grundförderung erhalten haben.
Einreichung der Unterlagen
Hinweise zur Bonus-Auszahlung
Online-Service
Nutzen Sie die Online-Anwendung, um Ihren Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus zu beantragen.
Hinweise für Ihren Online-Antrag
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