Haushaltsplanberatungen 2026/2027
Alle zwei Jahre entscheidet der Stuttgarter Gemeinderat über den städtischen Haushalt. Die Kulturverwaltung bündelt die bekannten Bedarfe der Kulturschaffenden. Zur Vereinfachung der Datenübermittlung erfolgt die Bedarfsanmeldung für Erhöhungen, Verstetigungen oder Neuaufnahmen ab sofort nur noch über das nachfolgend verlinkte Formular. Bitte senden Sie es ausgefüllt bis zum 21.02.2025 an kulturfoerderungstuttgartde. Es sind keine weiteren Anlagen notwendig.
Das Kulturamt ist an die Terminvorgaben durch die Kämmerei gebunden. Die konkreten Auswirkungen der momentanen Haushaltslage auf die Planungen 2026/27 sind derzeit noch nicht abzusehen, auch nicht für den kulturellen Bereich. Anträge sollten nur gestellt werden, wenn die bislang zur Verfügung gestellten Mittel in den nächsten zwei Jahren nicht ausreichen oder die Förderung 2025 ausläuft.
Es ist das Ziel der Kulturverwaltung, das kulturelle Angebot in der Landeshauptstadt auch weiterhin breit und vielfältig zu gewährleisten. Eine Reduzierung von Förderetats aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage kann trotz der Anstrengungen von Politik und Verwaltung nicht ausgeschlossen werden.
Übersicht der Fördermöglichkeiten
Die Kulturförderung unterstützt Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Tanz und Theater, Film und Medien, Literatur und Philosophie, Musik und Klang sowie spartenübergreifend in den Bereichen der Interkulturellen Kulturarbeit, Kulturellen Bildung, Soziokultur und Kultur im öffentlichen Raum sowie im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Austausches.
Nutzen Sie die Antragsformulare, um Förderung für Ihr Projekt zu beantragen. Die Formulare sind für fast alle Fachbereiche gültig. Sollte der Antrag abweichen, ist das benötigte Dokument im jeweiligen Bereich angehängt oder eine Antragstellung ist formlos möglich.
Eine Antragstellung in verschiedenen Fachbereichen oder Ausschreibungen sollte kenntlich gemacht werden. Eine Doppelförderung für das gleiche Projekt durch verschiedene Fachbereiche ist nicht möglich.
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Projektförderung zusammengestellt.
Alle Kunstsparten: Projektförderung
Alle Kunstsparten: Kulturelle Bildung
Alle Kunstsparten: Shift Stipendium Stuttgart
Alle Kunstsparten: Kunst im öffentlichen Raum
Bildende Kunst: Atelierförderung
Bildende Kunst: Ausstellungsgrundvergütung
Film: Projektförderung
Förderfonds Inklusive Kulturprojekte
Interkultur: Projektförderung
Interkultur: Einzelveranstaltungsförderung
Internationaler Kulturaustausch: Projektförderung
Kulturelle Stadtentwicklung: Kulturelle Zwischennutzung
Musik: Live Music Fonds
Musik: Förderung Kirchenmusik
Soziokultur: Projektförderung
Theater/Tanz: Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung (Abspielförderung)
Theater/Tanz: Kultur am Nachmittag
Theater/Tanz: Amateurtheater
Antragsformulare zur Projektförderung
Die Formulare für die Antragsstellung für eine Projektförderung in den Bereichen Bildende Kunst und Medienkunst, Literatur und Philosophie, Darstellende Künste (Tanz und Theater), Musik und Klang sowie Kultur im öffentlichen Raum, Kulturelle Bildung, Interkultur und Film stehen hier zum Download zur Verfügung. Verwenden Sie zum Ausfüllen bitte die aktuelle Version des Acrobat Readers der Firma Adobe und nicht das Programm "Vorschau" bzw. "Viewer" von Apple!
Der Antrag auf Förderung besteht aus dem vollständig ausgefüllten Projektantrag, einem ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan, der alle voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt, sowie zusätzlich einer Beschreibung des Vorhabens, Angabe zu den Projektbeteiligten, einem Zeitplan sowie einer detaillierten Aufschlüsselung der Honorarkosten, aus der klar hervorgeht, wie die Honorare kalkuliert wurden.
Die Landeshauptstadt Stuttgart legt Wert auf eine angemessene Entlohnung von Akteur*innen im Kulturbereich und achtet im Rahmen der von ihr geförderten Projekte auf die Einhaltung von Mindeststandards. Daher orientiert sich die Überprüfung der in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan festgesetzten Honorare an Veröffentlichungen der zentralen Fachverbände und Institutionen zu Mindesthonoraren.
- Antrag auf Förderung eines KulturprojektsPDF-Datei809,54 kB
- Project applicationPDF-Datei722,95 kB
- Kulturförderung - Kosten- und FinanzierungsplanPDF-Datei1,41 MB
- Cost and Financing plan (CFP)PDF-Datei1,37 MB
- Hinweise zum Kulturförderung Kosten- und FinanzierungplanPDF-Datei107,99 kB
- Information on the Cost and Finance Plan (CFP)PDF-Datei99,39 kB
- Honorarempfehlungen - Hinweise zu einschlägigen FachverbändenPDF-Datei100,92 kB
- FAQ rund um die Projektförderung
Anlagen zum Zuwendungsbescheid
Für alle Bereiche der Förderung gültig sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid.
Das Logo der Stadt Stuttgart (.jpg oder .eps) kann direkt bei dem/der zuständigen Ansprechpartner*in angefordert werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorgehen zu "Plakatierung an Straßen" (Öffnet in einem neuen Tab).
Fördermöglichkeiten für Institutionen
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert gezielt die aktive Beteiligung bestimmter Zielgruppen am kulturellen Leben, die Erschließung neuer Kulturräume und Maßnahmen zur Organisationsentwicklung beziehungsweise zum Changemanagement. Die Förderung richtet sich an Vereine, Initiativen sowie Kulturinstitutionen.
Entwicklungstreiber für Kultur
Kulturvereine
Förderung von Bauvorhaben
Investitionsförderung
Newsletter Kulturförderung
Der Newsletter Kulturförderung weist auf aktuelle Fördermaßnahmen, Ausschreibungen sowie auf wichtige Informationen des Kulturamts hin. Er richtet sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus Stuttgart.