Die Dolmetschenden ermöglichen die Verständigung in 66 Sprachen und Dialekten und somit gleichberechtigte Zugänge zu öffentlichen Dienstleistungen. Das Fachpersonal in den Ämtern kann mit Hilfe der Dolmetscherinnen und Dolmetscher seine Dienstleistungen professionell und effizient anbieten.
Kompetenzprofil
Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind aufgrund langjähriger Dolmetschererfahrung oder Berufsausbildung in der Lage, Gespräche unter Berücksichtigung der jeweiligen sozialen und kulturellen Besonderheiten zu dolmetschen. Zudem verfügen sie über nachgewiesene Kenntnisse in der zu verdolmetschenden Ausgangs- als auch Zielsprache mindestens entsprechend dem Niveau C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Um die Qualität der Dolmetschereinsätze zu sichern, bietet die Stadt Stuttgart den Dolmetscherinnen und Dolmetscher regelmäßig kostenlose Schulungen an.
Einsatzart
Haupteinsatzgebiete des städtischen Dolmetscherdienstes sind Jugend und Familie, Bildung, Schule, Soziales, Gesundheit und berufliche Integration. Alle Bereiche der Stadtverwaltung können bei Bedarf den städtischen Dolmetscherdienst in Anspruch nehmen.
Die Einsatzart beinhaltet sowohl persönlich anwesendes Dolmetschen als auch Telefondolmetschen. Die Übersetzung von Schriftstücken und Dokumenten gehört nicht zur Tätigkeit der städtischen Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Berufsethische Grundsätze
Die städtischen Dolmetscherinnen und Dolmetscher unterliegen dem Verhaltenskodex für Dolmetscher. Der Verhaltenskodex regelt wichtige ethische und fachliche Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit den städtischen Auftraggebenden, sofern nicht anderweitig durch Gesetze oder Verordnungen geregelt. Dadurch schafft er Transparenz für Anbietende und Nutzende des städtischen Dolmetscherdienstes.