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Landeshauptstadt Stuttgart

Kinder und Jugendliche

Träger der freien Jugendhilfe

Träger der freien Jugendhilfe sind Einrichtungen, die im freien Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Das Jugendamt hingegen ist als örtlicher Träger für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Auch für freie Träger gilt der gesetzlich verankerte Schutzauftrag der Jugendhilfe.

Unterstützung für Kinder gibt es in Stuttgart von vielen Stellen.

Neben den öffentlichen Trägern gibt es die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Dies sind Institutionen, die beispielsweise Einrichtungen für Kinderbetreuung und Kinder- und Jugendhilfe betreiben oder Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen.

Die Landeshauptstadt bietet Fördermöglichkeiten für freie Träger in Stuttgart und kommt der gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Schutzvereinbarung mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.

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