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Landeshauptstadt Stuttgart

Träger der freien Jugendhilfe

Förderung freier Träger

Durch die Förderung von freien Trägern von Tageseinrichtungen und der Tagespflege soll zusammen mit den Angeboten des städtischen Trägers der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII gesichert werden.

Durch die finanzielle Förderung der Dienststelle  Förderung freier Träger des Jugendamts werden dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Es werden für alle Träger gültige Fördergrundsätze erarbeitet und jeweils an die von Gemeinderat und Gesetzgebung vorgegebenen Rahmenbedingungen hin angepasst. Weiter werden die Träger über aktuelle Änderungen informiert und die notwendigen Vereinbarungen mit den Trägern getroffen.

Förderangebote

Neben der Förderung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ermöglicht die Dienststelle durch die Gewährung von Zuschüssen ein vielfältiges Angebot in den nachfolgenden Bereichen: 

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Allgemeine Familienberatung und Lebensberatung
  • Jugendarbeitsprojekte
  • Soziale Schülerbetreuung
  • Finanzielle Abwicklung des Landesprogramms STÄRKE
  • Migrationsdienste und Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die Aufgaben der Dienststelle sind:

  • Beratung der Träger
  • Weiterentwicklung von Angeboten und Fördergrundsätzen
  • Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen der Träger
  • Erstellung von Bescheiden und Auszahlung der Fördergelder
  • Aufstellung und Bewirtschaftung des Förderhaushalts
  • Mitwirkung bei den Haushaltsplanberatungen
Jugendamt

Förderung freier Träger

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