Neben den öffentlichen Trägern gibt es die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Dies sind Institutionen, die beispielsweise Einrichtungen für Kinderbetreuung und Kinder- und Jugendhilfe betreiben oder Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen.
Die Landeshauptstadt bietet Fördermöglichkeiten für freie Träger in Stuttgart und kommt der gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Schutzvereinbarung mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.