1921–2021: Ab den 1920er-Jahren nimmt die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen Fahrt auf. Das Jugendamt arbeitet ab seiner Gründung zunächst eng mit den Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt zusammen, bevor Ende der 1920er-Jahre die städtischen Kindergärten verstärkt ausgebaut werden und dem Jugendamt die Aufsicht über die privaten Träger zukommt.
Die Kindertageseinrichtungen werden von gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen geprägt. Trotz des breiten Angebots bleibt der Besuch einer Kindertageseinrichtung bis in die 1950er-Jahre die Ausnahme als die Regel. Bis dahin dienen die Kindertagesstätten eher als Notfalleinrichtung für die Eltern, insbesondere Mütter, die die Kinder nicht selbst betreuen können.
Durch die Bildungsreformen ab 1970, das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Bundesebene von 1991 und den baden-württembergischen Orientierungsplan von 2006 wird der Bildungsauftrag verbindlich festgelegt und konkretisiert. Er ist heute Grundlage der pädagogischen Arbeit.