1933–1945: Ein Meilenstein ist die deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, die zwar das Kommunalrecht weitgehend vereinheitlicht, die kommunale Selbstverwaltung jedoch stark beschneidet. Karl Strölin, 1933 von der NSDAP zum Oberbürgermeister auf Lebenszeit ernannt, beruft zwei Jahre später aufgrund dieser Gemeindeordnung und der davon abgeleiteten Hauptsatzung der Stadt Stuttgart 36 Stuttgarter Ratsherren auf sechs Jahre. Diese leisten mit Wirkung zum 1. Juli 1935 ihren Diensteid – auf Adolf Hitler.
Es folgen Umstrukturierungen der städtischen Ämter und Referate, die jetzt nach dem Führerprinzip organisiert sind. Das Jugendamt als Teil des Wohlfahrtsreferats untersteht dem Wohlfahrtsreferenten, zunächst Stadtrat Friedrich Ettwein bis zu seinem Tod 1937, dann Rechtsrat Felix Mayer. Die Anzahl der Jugendkommissionsmitglieder wird verringert; im ehemals kollegial organisierten Gremium sitzen als städtische Beiräte für Jugendwohlfahrt jetzt auch Vertreter und Vertreterinnen aus NSDAP-Organisationen wie dem Bund deutscher Mädel (BDM) und der Hitlerjugend (HJ).