Ab 1921: Zunächst in Zusammenarbeit mit der freien Jugendwohlfahrt, später in eigener Regie betreibt das Jugendamt verschiedene stationäre Hilfen in Form von Kinder- und Erziehungsheimen und ist zuständig für die Inobhutnahme Minderjähriger. Hinzu kommen im Lauf der Jahre Hilfen für bestimmte Zielgruppen wie die Wohnanlagen für Alleinerziehende oder die Julie-Pfeiffer-Gruppe, die stationäres Training und Hilfen für Mütter, Väter und Kinder bietet.
Die Heimerziehung in der Trägerschaft des Jugendamts ist von Beginn an geprägt durch kleine, dezentrale Einrichtungen, die lebensfeld- und milieunah ohne weitere eigene Infrastruktur, sondern eingebettet inmitten des Stadtteils, junge Menschen aufnehmen, betreuen und versorgen. Ergänzt werden die stationären Hilfen durch Bereitschafts- und Vollzeitpflegefamilien.
2021: Die baden-württembergischen Heime im Bereich Hilfen zur Erziehung sind inzwischen verzeichnet (Öffnet in einem neuen Tab) und die Heimerziehung wird seit der Einrichtung des Rundes Tisches Heimerziehung durch die Bundesregierung im Jahr 2008 aufgearbeitet, sowohl auf gesellschaftlich-institutioneller Ebene als auch in Einzelfällen. Das Jugendamt Stuttgart stellt sich ebenfalls seiner Verantwortung.