1945: Die Stuttgarter Bevölkerung geht im letzten Kriegsjahr vor allem durch Evakuierung, Flucht und Luftangriffe von etwa 460.000 zu Kriegsbeginn 1939 auf etwa 266.000 zurück. Durch den Zustrom Heimatvertriebener aus den ehemals deutschen Ostgebieten wächst sie in den späten 1940er- und den 1950er-Jahren wieder stark an.
Seit 1955: Infolge des 1955 ratifizierten Abwerbeabkommens mit Italien kommen 1956 die ersten Gastarbeiter nach Stuttgart. Die begrenzte Aufenthaltsdauer steht dem Familiennachzug und der Familiengründung im Weg. Das ändert sich mit der EWG-Verordnung zur „Freizügigkeit der Arbeitnehmer“ vom 15. Oktober 1968. In der Folge steigt die Zahl ausländischer Kinder stark an. Das Jugendamt befasst sich mit deren Eingliederung und Betreuung.
1978: Am 9. März 1978 beschließt der Gemeinderat „Leitlinien für Maßnahmen der Daseinsvorsorge für ausländische Einwohner in Stuttgart“. Nun ist von Integration die Rede und von einer zu großen Lücke „zwischen der Notwendigkeit integrativer Maßnahmen und der Wirklichkeit“, die es zu schließen gelte. Zu den „situationsgerechten Integrationshilfen“ des Jugendamts zählen ein größeres Angebot an Krippenplätzen, die Beratung ausländischer Mütter, vorschulische Sprachförderung und Orientierungsangebote für Jugendliche.
1980: Es entsteht die Konzeption des Landes zur Verbesserung der Situation der zweiten Ausländergeneration. Ziel ist die volle schulische Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer kulturellen Identität.
2020: In der Altersgruppe der unter 18-Jährigen haben über 60 Prozent einen Migrationshintergrund. Interkulturelle Kompetenzen und interkulturelle Teams sind selbstverständlich geworden.