- 28.06.2024 - 15.07.20243. immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung
Entscheidung über die Erteilung einer 3. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für den Betrieb der Fuel-Switch-Anlage der EnBW am Standort Stuttgart-Münster
Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart über den Antrag der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in 76131 Karlsruhe auf Erteilung einer 3. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für den Betrieb der Fuel-Switch-Anlage, die Errichtung und den Betrieb einer Schwarzstart-Batterieanlage sowie für bauliche Änderungen an Gebäuden und baulichen Anlagen der Fuel-Switch-Anlage am Standort der EnBW in Stuttgart-Münster
Das Verfahren wurde nach den §§ 4, 8, 9, 10 und 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchgeführt. Das Regierungspräsidium Stuttgart macht den verfügenden Teil der Entscheidung vom 19.06.2024, (Az.: RPS54_1-8823-2032/18/1) sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 i.V.m. Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt.
(veröffentlicht vom 28.06.2024 bis zum 15.07.2024) - 20.06.2024Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften treten in Kraft
Stuttgart 21 – Teilgebiet C1 (Stgt 151) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften beschlossen.
(veröffentlicht vom 20.06.2024 bis zum 22.07.2024) - 20.06.2024Vorhabenbezogener Bebauungsplan tritt in Kraft
Wetzlarer Straße 25 (Ca 315/1) in Stuttgart-Bad Cannstatt
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
(veröffentlicht vom 20.06.2024 bis zum 22.07.2024) - 13.06.2024Änderung des Flächennutzungsplans – Bekanntmachung der Genehmigung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 70 im Bereich Gewerbegebiet Aldinger Straße im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen
Die Änderung Nr. 70 des Flächennutzungsplans Stuttgart hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. April 2024 festgestellt und ist vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 27. Mai 2024 genehmigt worden.
(veröffentlicht vom 13.06.2024 bis zum 15.07.2024) - 13.06.2024Bebauungsplan tritt in Kraft
Einzelhandel Gewerbegebiet Aldinger Straße II (Mühl 91) in Stuttgart-Mühlhausen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. April 2024 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
(veröffentlicht vom 13.06.2024 bis zum 15.07.2024) - 06.06.2024Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft
Nordbahnhof-/Friedhofstraße (Stgt 272) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
(veröffentlicht vom 06.06.2024 bis zum 08.07.2024) - 06.06.2024Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften treten in Kraft
Nördliche Lenbachstraße (Stgt 297) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
(veröffentlicht vom 06.06.2024 bis zum 08.07.2024) - 04.06.2024 - 03.07.2024Regierungspräsidium Stuttgart
Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf
Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft.
Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche.
Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.
Gleichfalls online veröffentlicht unter:
www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=425c26ba-1b87-4513-9ead-7e91863f1c44 (Öffnet in einem neuen Tab)Auslegungsinformationen (1. bis 3. Datei)
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen (Datei 00 bis 26)
- Bekanntmachungstext U13+BF4 Ditzingen.pdf 0.2 MB
- Bekanntmachungstext U13+BF4 Stuttgart.pdf 0.2 MB
- Planskizze.pdf 0.7 MB
- 00_Inhaltsverzeichnis.pdf 50.9 kB
- 01_Erläuterungsbericht.pdf 4.6 MB
- 02_Übersichten.zip 45.0 MB
- 03_Bestandspläne.zip 6.1 MB
- 04_Bauentwurf Lagepläne.zip 32.5 MB
- 05_Bauentwurf Längsschnitte.zip 8.5 MB
- 06_Bauentwurf Querprofile.zip 6.2 MB
- 07_Regelzeichnungen Strecke.zip 1.4 MB
- 08_Regelzeichnungen Haltestellen.zip 7.4 MB
- 09_Bauwerkspläne.zip 69.4 MB
- 10_Betriebshof.zip 143.8 MB
- 11_Betriebsgebäude SSB.zip 29.3 MB
- 12_Regelquerschnitt Feldwege.pdf 0.6 MB
- 13_Entwässerungsplanung.zip 54.9 MB
- 14_Medienkoordination.zip 19.2 MB
- 15_Bauwerksverzeichnis.zip 0.3 MB
- 16_Baulogistik und temporäre Artenschutzmaßnahmen.zip 16.6 MB
- 17_Grunderwerb.zip 29.7 MB
- 18_Machbarkeitsstudie Stadtbahndamm Scheffzental.pdf 2.5 MB
- 19_Geotechnischer Bericht und wasserrechtliche Fachbeiträge.zip 134.4 MB
- 20_Bodenmanagement.zip 47.1 MB
- 21_Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung.zip 30.0 MB
- 22_Umweltverträglichkeitsprüfung.zip 91.9 MB
- 23_Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Natura 2000.zip 7.9 MB
- 24_Landschaftspflegerischer Begleitplan.zip 332.3 MB
- 25_Fahrdynamische Berechnungen.zip 1.3 MB
- 26_Gremienvorlagen.zip 14.5 MB
(veröffentlicht vom 04.06.2024 bis zum 03.07.2024) - 23.05.2024 - 16.08.2024Planfeststellungsverfahren der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG)
Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.(veröffentlicht vom 23.05.2024 bis zum 16.08.2024) - 23.11.2023 - 03.02.2025Verordnung
Verbot des Führens von Waffen und Messern in Bereichen der Stadtviertel Neue Vorstadt, Universität, Hauptbahnhof, Oberer Schlossgarten und Rathaus im Stadtbezirk Mitte
(Waffen- und Messerverbotszonenverordnung - WMVZ VO) vom 21. November 2023
(veröffentlicht vom 23.11.2023 bis zum 03.02.2025)
Landeshauptstadt Stuttgart
Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Alle amtlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt werden im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht, das jeweils donnerstags erscheint.