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Landeshauptstadt Stuttgart

Förderprogramme

Wärmepumpenprogramm

Mit dieser neuen Förderung unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Vereine beim Einsatz von elektrischen Wärmepumpen in Neubauten und in Bestandsgebäuden. Erfahren Sie mehr über die Förderrichtlinien für Wärmepumpen.

Zu sehen ist ein Haus mit einer Wärmepumpe, welches durch Erdwärmesonden die geothermische Energie nutzt und damit das Haus beheizt.
Illustration der Geothermienutzung mittels einer Wärmepumpe durch Erdwärmesonden.

Hinweis
Das Wärmepumpenprogramm wird ab 1. Oktober 2025 in das  Heizungsprogramm überführt. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Neuanträge im bisherigen Wärmepumpenprogramm mehr möglich. Bereits gestellte Anträge werden weiterhin bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt.

Wenn Sie dazu Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich gerne an  heizungsprogrammstuttgartde.

Zuschüsse für die Energiewende im Heizungskeller

Eine Wärmepumpe bezieht rund drei Viertel der Energie zum Heizen aus der Umwelt, beispielsweise aus dem Erdreich. So können die in hochverdichteten Städten oft begrenzten Potenziale an erneuerbaren Energien besonders effizient gehoben werden.

Gefördert wird sowohl die Wärmepumpe, die Erschließung der gewählten Wärmequelle als auch die Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Nennleistung der anzuschaffenden Wärmepumpe. Je höher die Leistung, desto höher der pauschale Zuschuss.

Förderstufe I Förderstufe II Förderstufe III Förderstufe IV
≤ 30 kW > 30 – 40 kW > 40 – 50 kW > 50 kW
2.500 € 3.750 € 5.000 € 20 %*
*der Bruttoinvestitionskosten der Wärmepumpe

Wärmepumpen können als Energiequelle Geothermie, Abwärme, Abwasserwärme oder Außenluft nutzen. Abhängig von der Art der Wärmequelle gibt es eine Zusatzförderung:

  • Bei der Nutzung von Erdwärme werden 5.000 Euro je Sonde bzw. Erdkollektor ausbezahlt. Bei Nutzung von Abwärme oder Abwasserwärme gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten für die Nutzung der Wärmequelle. 
  • Auch der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen pauschalen Zuschuss von 500 Euro je abgetrennten, beheizten Raum gefördert. Denn eine Flächenheizung senkt die Vorlauftemperaturen des Heizkreises ab und erwirkt somit einen effizienteren Betrieb der Wärmepumpe.

Zudem ist das Wärmepumpenprogramm mit den Förderprogrammen des Bundes, wie beispielsweise dem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien 2020“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), kombinierbar. Eine Kombination mit Zuschüssen des geltenden  städtischen Energiesparprogramms (Öffnet in einem neuen Tab) im Bereich Komplettsanierung ist nicht möglich.

Neue Mindestabstände bei Wärmepumpen

Weitere wichtige Hinweise: Hinsichtlich der Errichtung von Erdwärmesondenanlagen sowie des Schalleistungspegels von Luft/Wasser‐Wärmepumpen sind besondere Randbedingungen einzuhalten. Abweichend von der Förderrichtlinie gelten folgende einzuhaltende Abstände:

Schallleistungspegel der Wärmepumpe Mindestabstand zwischen Wärmepumpe und schutzbedürftiger Bebauung in Metern (neue Werte)
reines Wohngebiet allg. Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet
45 dB(A) 3 m 2 m 1 m 1 m
50 dB(A) 6 m 3 m 2 m 1 m
55 dB(A) 11 m 6 m 3 m 2 m
60 dB(A) 20 m 11 m 6 m 3 m
65 dB(A) 30 m 20 m 11 m 6 m
70 dB(A) 45 m 30 m 20 m 11 m

Wie erhalte ich Förderung?

Nachfolgend erhalten können Sie die Förderrichtlinien und die FAQ zum Wärmepumpenprogramm sowie die Anleitung für die Anmeldung im städtischen Service‐Angebot herunterladen. Sollten Sie Fragen zum Programm oder zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an den unten genannten Ansprechpartner. Dieser ist gleichzeitig Kontaktstelle für das Förderprogramm. 

Weitere Informationen

Amt für Umweltschutz

Energiekonzept Gesamtstadt

Energiekonzept

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Bildnachweise

  • KangeStudio@istockphoto/Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • LHS, Kolb
  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
  • Andrey_Popov/Shutterstock