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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Gewerbe anmelden

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus.

Keine Gewerbe sind:

  • die freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • wissenschaftliche Unternehmensberatung
  • Verwaltung des eigenen Vermögens

Anzeigepflichtig sind:

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Hinweis für den Beginn der Tätigkeit:
Wenn der Vordruck  Gewerbeanmeldung PDF-Datei 186,74 kB vollständig ausgefüllt wurde und die Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde eingegangen ist, kann gleichzeitig die Tätigkeit begonnen werden, sofern es sich um keine erlaubnispflichtige bzw. zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.

Online-Service

Sie können Ihr Gewerbe auch über ein Online-Verfahren anmelden oder unser virtuelles Angebot nutzen.

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Gewerbe- und Gaststättenrecht

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Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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