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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Fundsachen - suchen oder abgeben

Wenn Sie einen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie diesen abgeben oder melden. Gefundene Gegenstände können im Fundbüro und in den Bezirksrathäusern abgegeben oder abgeholt werden. Polizeidienststellen nehmen außerhalb der Öffnungszeiten des Funbüros auch Fundsachen entgegen.

Hinweis: Wenn Sie einen Gegenstand suchen, wenden Sie sich bitte zuerst einmal an das städtische Fundbüro.

Verlust von Mobiltelefonen
Das Fundbüro Stuttgart erfasst die Gerätedaten (Kartennummer/IMEI-Nummer) gefundener Handys. Zur Aushändigung ist die Vorlage einer Originalrechnung, der IMEI- oder Karten-Nr. sowie der Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Verlust von Fahrrädern
Sollte die Rahmennummer nicht bekannt sein, können Sie unter Angabe des Fabrikats und der Farbe telefonisch erfragen, ob das Fahrrad abgegeben wurde. Um das Fahrrad abzuholen, müssen Sie in jedem Fall persönlich erscheinen.

Verlust von Schlüsseln
Bedingt durch die große Anzahl eingehender Schlüssel ist eine Anfrage per Telefon oder per E-Mail an das Fundbüro nur innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt des Verlusts möglich. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine persönliche Suche beim Fundbüro möglich.

Fundsachen im Bereich von Verkehrsbetrieben
Wurde ein Gegenstand im Bereich von Verkehrsbetrieben (Fahrzeuge, Haltestellen, Wartehäuschen) verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn oder SSB.

Fundsachen im Bereich Flughafen
Wurde ein Gegenstand im Bereich des Flughafens verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro des Flughafens.

Verlorene Gegenstände auf dem Cannstatter Wasen
Für Gegenstände, die Sie auf dem Volksfest oder Frühlingsfest  verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro Cannstatter Wasen. Telefon: 0711-900 5625. Nach Ende des Volks- bzw. Frühlingsfests sind verlorene Gegenstände dort zurück zu erhalten, frühestens eine Woche später beim städtischen Fundbüro.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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