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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II - z.B. bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit.

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Dauer des Verfahrens ca. 3 Wochen.

Bei der Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss zusätzlich eine  Zulassungsbescheinigung Teil I (Öffnet in einem neuen Tab) (Ersatzfahrzeugschein) erstellt werden, da die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden muss.

Eine ersatzweise ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzfahrzeugbrief) behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein vor dem 1.10.2005 ausgestellter Fahrzeugbrief bisherigen Rechts, wieder aufgefunden wird. Der aufgebotene Fahrzeugbrief wird entwertet zurückgegeben.

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