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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Aufstellen von Parklets

Was sind Parklets?
Unter dem Begriff Parklets werden alle Aufbauten als kreativ designte Aufenthaltsräume für die Allgemeinheit verstanden, die auf Parkplätzen oder anderen den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen aufgestellt werden.

Für welche Orte kann die Genehmigung beantragt werden?
Stadtgebiet Stuttgart auf öffentlicher Verkehrsfläche in den Stadtbezirken:

  • Stadtbezirke der Innenstadt
    S-West, S-Süd, S-Ost, S-Nord, S-Mitte
  • Bad Cannstatt

Wo ist das Aufstellen von Parklets nicht möglich?

  • an Straßen mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit größer 30 km/h
  • an Straßen mit Linienbusverkehr
  • fünf Meter vor und hinter Straßeneinmündungen und -kreuzungen
  • fünf Meter vor und nach Zebrastreifen, Fußgängerampeln und Bahnübergängen
  • auf Flächen mit anderer Nutzung (z.B. Einfahrten, Brandschutzzonen, Taxen, Behindertenstellplätze, Ladezonen, Fahrrad-, Carsharing- oder Elektro-Ladeplätzen)
  • vor denkmalgeschützten Häusern oder städtebaulichen Gesamtanlagen
Amt für öffentliche Ordnung

Team Straßenrecht

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