Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Bundesgebiet können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und kann auf Antrag weiter verlängert werden.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Bearbeitungsdauer
Termin vereinbaren
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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