Im Zuge der Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes übernahmen die Gesundheitsämter in der Zeit des Nationalsozialismus eine zentrale Rolle in der Gesundheitspolitik. Sie wurden zu Schaltzentralen in der "Erb- und Rassenpflege" ausgebaut, die die biologistischen Vorstellungen und Zielsetzungen des Staates umsetzen sollten. An zentralen Stellen kooperierten die Gesundheitsämter mit den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen des NS-Systems. Amtsärzte sorgten für die Umsetzung der "Erb- und Rassenhygiene", entschieden über die Zugehörigkeit zum "rassistisch" definierten "Volkskörper" und hatten als Gutachter Einblick in die gesundheitliche und soziale Lage großer Teile der Bevölkerung. Eine bislang wenig beachtete Rolle spielten sie im System der Zwangsarbeit.
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von Mo, 23.09.2024 bis einschließlich Fr, 29.11.2024
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