Orientierung auf dem Wohnungsmarkt
Der Stuttgarter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen vom Statistischen Amt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen als Regressionsmietspiegel erstellt. Es handelt sich um einen qualifizieren Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e. V. und der DMB‐Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V. sind an der Erstellung beteiligt.
Der Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er bildet die zum Erhebungsmonat April 2024 gültige ortsübliche Vergleichsmiete ab. Der Mietspiegel wird seit 1972 auf der empirischen Grundlage der alle zwei Jahre stattfindenden Wohnungsmarktbefragung erstellt. Die Haushalte werden dabei zufällig ausgewählt, weshalb der Mietspiegel repräsentativ für den gesamten „freien“ Wohnungsmarkt Stuttgarts ist.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Der Mietspiegel enthält nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete – also Miete, die für vergleichbaren Wohnraum auf dem „freien“ Wohnungsmarkt Stuttgarts üblich ist. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist auch der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung. In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete fließen alle Mietverhältnisse ein, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Online‐Service
Der Mietspiegelrechner 2025/2026 bietet Ihnen eine Übersicht über die Mieten, die in Stuttgart für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Er unterstützt bei Bedarf, liefert Hilfestellung und eine zusätzliche Kontrolle bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der digitale Kartenviewer unterstützt die Lagebestimmung. Nach Eingabe der Adresse wird das Grundstück auf einer Karte mit eingefärbten Lagen angezeigt.
Hinweise für den Online‐Antrag
Stuttgarter Mietspiegel bestellen
Der Mietspiegel 2025/2026 kann am Ende der Seite kostenlos als PDF heruntergeladen werden. Ab Anfang 2025 ist der Mietspiegel auch in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro erhältlich:
- beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart
- beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Dienststelle Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart
- beim Rathaus Stuttgart - Infothek
- bei den Bezirksämtern der Stadt Stuttgart
- beim Stadtmessungsamt, Kundenzentrum, Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart
Informationen zur Anwendung des Mietspiegels erteilt das Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung unter mietpreisstuttgartde.
Hinweis: Die letzten Ausgaben des Mietspiegels können beim Statistischen Amt gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro über die Seite Publikationen des Statistischen Amts bestellt werden.